Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
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Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW)
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 19. Februar 2004
NRW OVG 5 A 640.02 2005 LPG
Entgegen der Antragsschrift kann sich das Auskunftsbegehren nicht nur dann durchsetzen, wenn an der Offenbarung ein "zeitgeschichtliches Interesse" besteht. § 4 Abs. 2 Nr. 3 PresseG normiert keine solche absolute Bedingung. Maßgeblich ist vielmehr, zu welchem Ergebnis eine Abwägung zwischen dem Interesse der Presse an Offenlegung und dem privaten Interesse an Unterbleiben der Auskunft führt.
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