Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 1. Oktober 2004
Bund BVwG 6 C 35.13 LPG
Die Persönlichkeitsrechte eines Verteidigers und eines Staatsanwalts, die in einem gerichtlichen Strafverfahren mitgewirkt haben, stehen regelmäßig der Nennung ihres Namens an Pressevertreter nicht entgegen.
allgemeines Persönlichkeitsrecht Persönlichkeitsschutz Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren Verteidiger Staatsanwalt grundrechtliches Gewicht des Auskunftsinteresses der Presse Öffentlichkeitsgrundsatz
Beschluss: Oberlandesgericht Stuttgart am 19. Dezember 1991
BW OLG 4 V As 14/91 LPG
1. Die Entscheidung über die Ablehnung der Überlassung einer Urteilsabschrift in Anwendung des § 4 Abs. 2 Nr. 3 LPG Baden-Württemberg unterliegt im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG nicht voller gerichtlicher Nachprüfung. Vielmehr ist die Überprüfung maßgeblich darauf beschränkt, Ob der Behördenleiter den unbestimmten Rechtsbegriff des "schutzwürdigen privaten Interesses" Zutreffend ausgelegt hat und nach $ 4 Abs. 2 LPG BW die Grenze des Ermesens überschritten oder von dem Ermessen fehlerhaft Gebrauch gemacht hat. 2. Im Rahmen der für den Begriff "schutzwürdiger privater Interessen" Vorzunehmende Abwägung mit dem Informationsanspruch der Presse ist darauf abzustellen, Dass dem Informationsanspruch, Vor allem durch die im engen Zusammenhang mit dem Strafverfahren erfolgende Berichterstattung aus öffentlicher Hauptverhandlung, Befriedigt werden kann. Das schriftlich niedergelgte Urteil in einem Strafverfahren ist dagegen in erster Linie für die Verfahrensbeteiligten bestimmt. 3. Dem zeitlichen Abstand von Vorgängen, Die Gegenstand eines Strafverfahrens waren, Ist bei der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes im Verhältnis zwischen Pressefreiheit und dem sich hieraus ergebenden Informationsanspruch sowie dem Interesse des Beschuldigten Rechnung zu tragen.
Urteilsabschrift Schutzwürdige private Interessen Persönlichkeitsschutz