Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Beschluss: Oberlandesgericht Stuttgart am 22. Juni 2012
BW OLG 8 W 222.12 2012 LPG
Ein berechtigtes Interesse besteht hier, weil das Einsichtsgesuch auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen über eine Grundstücksübertragung unter Familienangehörigen im Vorfeld der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Übertragenden zielt und somit der von dem Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 2 GG) erfassten publizistischen Vorbereitungstätigkeit zuzuordnen ist (BVerfGE 50, 234, 240). Das Interesse der Presse erweist sich als gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Eingetragenen dann als vorrangig, wenn es sich um eine Frage handelt, die für die Öffentlichkeit von Interesse ist und wenn die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient
Grundbuch Vermögensübertragungen zwischen Angehörigen einer Unternehmerfamilie Insolvenz
Beschluss: Oberlandesgericht Stuttgart am 27. Juni 2012
BW OLG 8 W 228.12 2012 LPG
Das Interesse der Presse oder des Rundfunks erweist sich als gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Eingetragenen dann als vorrangig, wenn es sich um eine Frage handelt, die für die Öffentlichkeit von Interesse ist und wenn die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient; schutzwürdiges Interesse der Presse und vergleichbarer publizistisch tätiger Medien vermag es, ein Interesse daran zu begruenden, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen
Grundbuch Vermögensübertragungen zwischen Angehörigen einer Unternehmerfamilie Insolvenz