Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 21. August 2008
NRW OVG 8 B 913.08 2008 LPG_IFG
Das Beschwerdevorbringen stellt den angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts im Ergebnis nicht in Frage. Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen, darauf gestützt, dass der Antragsteller den erforderlichen Anordnungsanspruch im Sinne des § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO nicht glaubhaft gemacht hat. Die dagegen erhobenen Einwände des Antragstellers greifen jedenfalls im Ergebnis nicht durch. Es ist davon auszugehen, dass derzeit der Ausschlussgrund des § 4 Abs. 2 Nr. 1 PresseG NRW eingreift. Nach dieser Bestimmung besteht ein Anspruch auf Auskunft nicht, soweit durch die Auskunft die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte. Davon dürfte vorliegend auszugehen sein.
schwebendes Verfahren Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Konkurrierende Rechtsvorschriften