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Berliner Pressegesetz
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 20. Dezember 2012
BER OVG 6 S 44.12 2012 LPG
Es wurde weder ein Anordnungsanspruch noch ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht. Ein aktueller Anlass für die Berichterstattung über die fragliche Thematik ist nicht ersichtlich. Das Begehren des einstweiligen Rechtsschutzantrages betrifft Hintergrundinformationen polizeilicher Tätigkeit in Bezug auf Prävention und Bekämpfung von Kriminalität. Dabei handelt es sich um eine Thematik, die letztlich stets aktuell ist.
Einstweilige Anordnung: verdachtsunabhängige Kontrollen nach dem ASOG
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