Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. November 2021
12 N 11/20
Im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen lehnt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung ab. Zur Darlegungslast im Hinblick auf die Geltendmachung des Ausnahmetatbestands zum Schutz strafrechtlicher Ermittlungsverfahren führt das Oberverwaltungsgericht aus, dass es der Verwaltungsbehörde im Zusammenwirken mit dem Strafgericht obliegt, Informationen in nachvollziehbarer Weise vorzutragen, die für den Antragsteller den Schluss zulassen, dass die Ausnahme vorliegt, ohne den Inhalt der Unterlagen preiszugeben. Die Absicht, die begehrten Informationen für Klagen gegen den Fahrzeughersteller zu nutzen, führt nicht dazu, dass das Geheimhaltungsinteresse von vornherein überwiegen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Prozessuales Ablehnungsbegründung Strafverfolgung
Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 19. Mai 2021
10 B 3.20
Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Entscheidung der Vorinstanz über die Nichtzulassung der Revision auf. Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich dazu beitragen, die Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes des Umweltinformationsgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere im Hinblick auf deren mögliche Verbreitung im Internet, näher zu bestimmen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg am 4. Mai 2021
10 S 1421/21
Nach Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg bestehender Anspruch auf Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen über die von ihnen in einem Wasserschutzgebiet verwendeten Pflanzenschutzmittel: Das Gericht stellt fest, dass ein informationsrechtlicher Zugangsanspruch nur in Bezug auf zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung vorhandene Informationen bestehen kann, auch wenn die begehrten Informationen nicht unmittelbar bei der informationspflichtigen Stelle vorhanden sind, sondern für sie bereitgehalten werden. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Verwaltungsgericht Sigmaringen am 21. April 2021
8 K 5297/18
Streitgegenstand waren Angaben zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte, die verpflichtet sind, diese Informationen im Wege der Selbstüberwachung bereitzuhalten. Der Beklagte verfügt über die vom Kläger begehrten Aufzeichnungen, auch wenn diese ihm nicht unmittelbar vorliegen, sondern von den Landwirten für ihn bereitgehalten werden. Ein zusätzliches Antragsverfahren für einen identischen Sachverhalt aus einem Zeitraum, der vom ursprünglichen Antrag nicht umfasst war, im Rahmen der Klage aber geltend gemacht wurde, hält das Verwaltungsgericht für entbehrlich. (Quelle: LDA Brandenburg)
Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Prozessuales Existenz von Unterlagen
Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 2. März 2021
10 S 2267/19
Der Verwaltungsgerichtshof weist eine Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss durch die Vorinstanz zurück. Diese hatte zur Streitwertberechnung in zulässiger Weise die Werte mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren zusammengerechnet. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 22. Februar 2021
12 L 53/20
Die Gewährung von Einsicht in Steuerakten ist eine Abgabenangelegenheit, wenn über sie auf der Grundlage steuerverfahrensrechtlicher Regelungen zu entscheiden ist. Wird der Auskunftsanspruch aber nicht auf die Abgabenordnung, sondern auf die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes gestützt, hängt der Anspruch nicht mit der Verwaltung von Abgaben im Sinne der Finanzgerichtsordnung zusammen. (Quelle: LDA Brandenburg)
20 F 1.20, Bundesverwaltungsgericht (12.2.2021)
20 F 1.20
Im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ("in-camera"-Verfahren) ist nicht zu klären, ob das Gericht der Hauptsache die Behörde zur Vorlage bestimmter Akten oder sonstiger Unterlagen auffordern müsste. Inhaltlich macht das Bundesverwaltungsgericht Ausführungen zum Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)