Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Gerichtsbescheid: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 28. April 2017

3 K 159/16

(Entscheidung liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

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Gerichtsbescheid: Verwaltungsgericht Hannover am 3. November 2016

11 A 2569/15

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Gerichtsbescheid: Verwaltungsgericht Regensburg am 4. November 2014

9 K 14.488

Das Verwaltungsgericht hebt den Widerspruchsbescheid eines Jobcenters, das die Herausgabe einer Diensttelefonliste seiner Mitarbeiter verweigert hatte, auf und verpflichtet den Kläger per Gerichtsbescheid, den Zugang zu gewähren. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist nicht zu erkennen; ein denkbares erhöhtes Aufkommen an dienstlichen Anrufen berührt keine schützenswerten Interessen der Mitarbeiter. Auch im Fall der Bekanntgabe der Nummern könnte etwa durch die Einrichtung automatischer Rufumleitungen die vom Jobcenter eingerichtete Bündelung der eingehenden Anrufe weiterhin verwirklicht werden. Da durch eine Veröffentlichung der in Rede stehenden Daten durch das Jobcenter keine schützenswerten personenbezogenen Daten preisgegeben werden (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2008, 2 B 131/07), sollte dies erst recht gelten, wenn diese Daten lediglich gegenüber einer Einzelperson bekannt gegeben werden. Die Rückausnahme, die das Informationsfreiheitsgesetz für personenbezogene Daten von "Bearbeitern" vorsieht, kommt hier außerdem zum Tragen. Das voraussetzungslose Informationsfreiheitsrecht verlangt zudem keinen Bezug zu einem konkreten Verwaltungsvorgang. Datenschutzrechtliche Belange können dem Klagebegehren demnach nicht entgegengehalten werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Gerichtsbescheid: Verwaltungsgericht Minden am 12. August 2010

7 K 23/10

Eine Krankenkasse ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft über Zahlungen eines Insolvenzschuldners nach Zeit und Höhe sowie über den Rechtsgrund der Zahlungen zu erteilen. Dabei handelt es sich nicht um wettbewerbserhebliche Daten, deren Herausgabe die wirtschaftliche Leistungserbringung der Krankenkasse beeinträchtigen könnte. Auch steht dem Auskunftsanspruch nicht entgegen, dass der Kläger die Informationen im Wege der Insolvenzanfechtung für die Geltendmachung von Rückzahlungen von Sozialversicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)

Gerichtsbescheid: Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg am 3. Januar 2013

4 K 12.458

Das Gericht lehnt die Bekanntgabe von Umweltinformationen unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Recyclinghofs ab. Die Entscheidung beschäftigt sich eingehend mit den Begriffen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und berechtigte Interessen. Anders als bei Angaben über die Kapazität einer Anlage, sind Daten über die Menge angelieferter Materialien ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kommt in der Abwägung mit öffentlichen Interessen an der Bekanntgabe erhebliches Gewicht zu, da sie vom Schutzbereich der Artikel 12 und 14 Grundgesetz umfasst sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Begriffsbestimmung

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