Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Beschluss: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 12. Januar 2004
19 K 3927/02
Für den Klageanspruch eines personensorgeberechtigten Elternteils auf Einsicht in Akten eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe ist nicht der Verwaltungs- sondern der Zivilrechtsweg eröffnet. Das Verwaltungsgericht verweist die Sache an das zuständige Amtsgericht und stellt fest, dass der Beklagte als juristische Person des Privatrechts keine Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 21. September 2006
17 K 885/05
Der in der Abgabenordnung normierte Schutz des Steuergeheimnisses bezieht sich nicht auf eine Verfügung, die Auskunft darüber gibt, dass und aus welchen Gründen ein abstraktes, nicht auf einen konkreten Steuerfall bezogenes Rechtsgutachten zu einem Steuerverfahren hinzugezogen wurde. Eine solche Verfügung ist auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben. Die Abgabenordnung stellt hier keine besondere, vorrangige Rechtsvorschrift dar. (Quelle: LDA Brandenburg)
Auskunftserteilung (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Prozessuales
Beschluss: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 29. November 2010
17 L 1227/10
Das Verwaltungsgericht stellt im Rahmen eines Eilverfahrens die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Bescheid über die Gewährung von Einsicht in Unterlagen, die Umweltinformationen enthalten, wieder her. Hintergrund ist ein Skandal um die Umweltbelastung durch eine Abfallbehandlungsanlage. Das private Interesse des betroffenen Unternehmens am einstweiligen Nichtvollzug überwiegt das öffentliche Informationsinteresse. Während dem Informationsinteresse nach einer Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung im Hauptsacheverfahren uneingeschränkt Rechnung getragen werden kann, würde die Gewährung der Einsicht dazu führen, dass etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens zugänglich würden und damit ein endgültiger Rechtsverlust eintreten würde. Dem Interesse der Allgemeinheit wird zudem durch die behördlichen Maßnahmen zur Unterbindung einer Umweltgefährdung Rechnung getragen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Prozessuales