Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 5. August 2015
5 BV 15.160
Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich kein Anspruch auf Zugang zu einer Diensttelefonliste eines Jobcenters. Das Bekanntwerden der Durchwahlnummern und Namen der Sachbearbeiter kann sowohl deren Individualrechtsgüter (Gesundheit, Ehre) als auch die Funktionsfähigkeit der Behörde gefährden. Beide Rechtsgüter sind vom Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit umfasst. Anders als die Vorinstanz geht der Verwaltungsgerichtshof nicht davon aus, dass ein erhöhter Aussonderungsaufwand der vom Gesetz nicht vorgesehenen Neuanfertigung der Liste gleichkommt. (Quelle: LDA Brandenburg)
Aussonderungen Interessenabwägung Personenbezogene Daten Sicherheitsaspekte Verwaltungsaufwand