Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Urteil: Verwaltungsgericht Arnsberg am 25. Juni 2004
11 K 1254/03
Zur Festlegung der Gebührenhöhe für eine Auskunft auf der Grundlage der Verwaltungsgebührenordnung für das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen kommt es allein auf den Verwaltungsaufwand (Recherche, Zusammenstellung, Erläuterung der Daten) einerseits und den Nutzen für den Antragsteller andererseits an. Die Prüfung der Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes gehört jedoch nicht zu diesem Aufwand. Ein aus anderen Gründen entstehender Aufwand über 15 Minuten überschreitet den Tatbestand der "einfachen" Auskunft, sodass dafür Kosten erhoben werden können. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Verwaltungsgericht Arnsberg am 12. Juni 2006
12 L 502/06
Die Korrespondenz einer öffentlichen Stelle mit dem von ihr beauftragten Rechtsanwalt unterfällt dem Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen zum Schutz des behördlichen Willensbildungsprozesses. Unerheblich ist, dass der Rechtsanwalt nicht eine öffentliche Stelle ist, da sich der Inhalt des Schriftverkehrs auf die behördliche Willensbildung bezieht. Zudem ist der Rechtsanwalt, der auch Prozessbevollmächtigter der öffentlichen Stelle in einem Amtshaftungsprozess ist, dem Lager der öffentlichen Stelle zuzurechnen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Verwaltungsgericht Arnsberg am 2. November 2006
12 K 221/06
Im Zuge der Bewilligung der von der Klägerin beantragten Prozesskostenhilfe stellt das Gericht Indizien fest, dass das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen im Grundsatz auch die Industrie- und Handelskammer erfasst. (Quelle: LDA Brandenburg)