Gerichtsentscheidungen
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Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 11. Dezember 2020
1 A 230/18
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil und führt aus, dass die Verhandlungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer einschließlich der Zuarbeit insbesondere der Chefs der Staats- und Senatskanzleien zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012 dem „spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten" zuzuordnen seien und der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 SIFG i. V. m. § 1 Abs. 1 IFG daher nicht eröffnet sei. (Quelle: LDA Brandenburg)
Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit