Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
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Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 6. August 2019
10 S 303/19
Dem Landesinformationsfreiheitsgesetz liegt ein funktioneller Behördenbegriff zu Grunde. Im Bereich von Ermittlungsverfahren handelt die Staatsanwaltschaft nicht als Behörde im funktionalen Sinne sondern als Teil der Justiz. Zahlen zur Anklage im Bereich der Cyberkriminalität sind laut Verwaltungsgerichtshof Verwaltungstätigkeit und somit nach Landesinformationsfreiheitsgesetz zugänglich, wenn kein Bezug zu einem Verfahren besteht. In dem Gerichtsverfahren ging es um eine Auskunft zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit dem Ergebnis von Anklageerhebungen im Bereich der Computerkriminalität. (Quelle: LDA Brandenburg)
Strafverfolgung Existenz von Unterlagen Anwendungsbereich/Zuständigkeit
Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 21. März 2019
10 S 397/18
Der Landesbetrieb Vermögen und Bau ist im Zusammenhang mit seiner Zuständigkeit für die Verwaltung sog. Fiskuserbschaften des Landes eine nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auskunftspflichtige Stelle. Bei dem Wert einer Fiskuserbschaft handelt es sich um eine dem Informationsanspruch unterliegende amtliche Information, deren Preisgabe an einen Erbenermittler nicht aufgrund des wirtschaftlichen Interesses des Landes am Erhalt des Nachlasses verweigert werden darf. Der Erfüllung des Informationsanspruchs steht der postmortale Persönlichkeitsschutz des Erblassers nicht entgegen (§ 5 Abs. 5 LIFG). Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung abgelehnt. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 16. Mai 2017
10 S 1478/16
Die Tätigkeit des Generalbundesanwalts im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens unterfällt nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Eine Weisung des Bundesjustizministers an den Generalbundesanwalt bezüglich eines Ermittlungsverfahrens ist ein Vorgang der Strafrechtspflege. Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch steht einem Verein zur Förderung der Informationsfreiheit ohne weitere Anhaltspunkte nicht zu. Das Urteil enthält Ausführungen zu den Voraussetzungen einer Verletzung des Artikels 10 Absatz 1 Europäische Menschenrechtskonvention. (Quelle: LDA Brandenburg)