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Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 8. Dezember 2015
BER OVG 6 S 37.15 2015 LPG
In dem Konflikt zwischen der Ukraine, den ukrainischen Separatisten und der Russischen Föderation nimmt die Bundesregierung die Rolle eines Vermittlers wahr, der mit den Konfliktbeteiligten im Gespräch bleibt und so eine friedenssichernde Funktion erfüllt. Die damit eingenommene neutrale Position setzt unbedingtes Vertrauen sämtlicher Konfliktparteien voraus, dass bei der Preisgabe von Informationen, deren vertrauliche Behandlung vereinbart wurde, Schaden erleiden müsste. Es kommt daher nicht darauf an, ob von anderer Stelle Informationen über Treffen zwischen der Bundesregierung und einem oder mehreren der Konfliktbeteiligten und deren Inhalt an die Öffentlichkeit gelangen.
Vertrauliche diplomatische Gespräche mit der ukrainischen Regierung Geheimhaltungsbedürftigkeit Auswärtiges Amt internationale Beziehungen