Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 3. Juni 2022

12 B 17/20

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Es bestätigt, dass weder das Informationsfreiheitsgesetz noch das Bundesarchivgesetz eine Pflicht zur Wiederbeschaffung von Unterlagen ehemaliger Bundeskanzler begründen, die sich im Besitz privater Dritter befinden. Ebenso bestätigt es, dass kein Anspruch auf Zugang zu Findmitteln besteht. Eine thematische, inhaltliche Eingrenzung des Antragsgegenstands kann vom Antragsteller verlangt werden. Außerdem enthält das Urteil Ausführungen zu den in diesem Zusammenhang bestehenden Grenzen der Verpflichtung einer Behörde, einen umfangreichen Aktenbestand händisch zu durchsuchen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Bestimmtheit des Antrags Verwaltungsaufwand Existenz von Unterlagen

Umweltverwaltungsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg am 4. Mai 2021

10 S 1421/21

Nach Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg bestehender Anspruch auf Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen über die von ihnen in einem Wasserschutzgebiet verwendeten Pflanzenschutzmittel: Das Gericht stellt fest, dass ein informationsrechtlicher Zugangsanspruch nur in Bezug auf zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung vorhandene Informationen bestehen kann, auch wenn die begehrten Informationen nicht unmittelbar bei der informationspflichtigen Stelle vorhanden sind, sondern für sie bereitgehalten werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales Existenz von Unterlagen

Umweltverwaltungsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Sigmaringen am 21. April 2021

8 K 5297/18

Streitgegenstand waren Angaben zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte, die verpflichtet sind, diese Informationen im Wege der Selbstüberwachung bereitzuhalten. Der Beklagte verfügt über die vom Kläger begehrten Aufzeichnungen, auch wenn diese ihm nicht unmittelbar vorliegen, sondern von den Landwirten für ihn bereitgehalten werden. Ein zusätzliches Antragsverfahren für einen identischen Sachverhalt aus einem Zeitraum, der vom ursprünglichen Antrag nicht umfasst war, im Rahmen der Klage aber geltend gemacht wurde, hält das Verwaltungsgericht für entbehrlich. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Prozessuales Existenz von Unterlagen

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Cottbus am 17. März 2021

8 L 23/21

Der Antragsgegner hatte unter Einbindung verschiedener Stellen intensive Nachforschungen zur Ermittlung der beantragten Akten angestellt, die aber ohne Ergebnis blieben, was er durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung belegte. Zudem handelte es sich um weit zurückliegende Vorgänge und es war nicht einmal mehr aufklärbar, ob die vermuteten Verfahren überhaupt durchgeführt und dokumentiert wurden. Dass kein Nachweis für die Vernichtung der Unterlagen vorhanden ist, stellt dies nicht infrage. Nach Auffassung des Gerichts war der Antrag damit auf etwas tatsächlich Unmögliches gerichtet; ein Einsichtsanspruch bestand nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Existenz von Unterlagen

Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 20. Januar 2020

2 B 316/19

Das Gericht weist die Beschwerde des Antragstellers über den abweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zurück und verneint einen Anspruch auf Akteneinsicht, da vorliegend nicht ersichtlich sei, dass über die bereits vorgelegten Unterlagen hinaus weitere Akten oder Aktenbestandteile im Zusammenhang mit der begehrten Information (Benennung einer Gemeindestraße) existieren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Existenz von Unterlagen

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 6. August 2019

10 S 303/19

Dem Landesinformationsfreiheitsgesetz liegt ein funktioneller Behördenbegriff zu Grunde. Im Bereich von Ermittlungsverfahren handelt die Staatsanwaltschaft nicht als Behörde im funktionalen Sinne sondern als Teil der Justiz. Zahlen zur Anklage im Bereich der Cyberkriminalität sind laut Verwaltungsgerichtshof Verwaltungstätigkeit und somit nach Landesinformationsfreiheitsgesetz zugänglich, wenn kein Bezug zu einem Verfahren besteht. In dem Gerichtsverfahren ging es um eine Auskunft zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit dem Ergebnis von Anklageerhebungen im Bereich der Computerkriminalität. (Quelle: LDA Brandenburg)

Strafverfolgung Existenz von Unterlagen Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 11. April 2019

2 K 198.17

Nachdem der Klägerin während des Gerichtsverfahrens von der Beklagten die begehrte Einsichtnahme in den "Bestand Globke" beim Beigeladenen zugesagt und sie damit klaglos gestellt wurde, fehlt ihr das Rechtsschutzinteresse für die Erwirkung eines Urteils. Die von der Beklagten zu Protokoll des Gerichts abgegebene Zusicherung ist ein vollstreckbarer Verwaltungsakt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Existenz von Unterlagen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 17. Mai 2018

13 K 2254/18

Das Verwaltungsgericht Köln weist eine Klage gegen das Bundesamt für Justiz zurück. Die Behörde hatte den Informationszugang zu Tabellen, in denen die Verfahrenslaufzeiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeiten in den einzelnen Bundesländer abgebildet wird, zwar gewährt, allerdings lagen sie der Behörde unvollständig vor. Der Kläger beabsichtigte, feststellen zu lassen, dass das Bundesamt verpflichtet ist, ihm auch Einsicht in die künftig noch in den Besitz der Behörde gelangenden Tabellen zu gewähren. Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse lag aber nicht vor, weil die Ablehnung des Informationszugangs mangels Vorhandensein der Informationen im maßgeblichen Zeitpunkt rechtmäßig war. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Existenz von Unterlagen

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