Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)

Urteil: Verwaltungsgericht Magdeburg am 22. August 2013

2 A 27/12

Das Verwaltungsgericht bejaht den Anspruch eines Pharmaunternehmens gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung auf Auskunft über die Rabatthöhe für ein Arzneimittel . Vorrangige Rechtsvorschriften im Sinne des Informationszugangsgesetzes stehen diesem Anspruch nicht entgegen. Insbesondere setzt der Vorrang anderer Rechtsvorschriften voraus, dass die Anspruchsberechtigten identisch sind. Dies ist nicht der Fall. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen der Beklagten kann zudem nicht angenommen werden. Im Hinblick auf das mögliche Vorliegen eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses genügt es nicht, dass dieses lediglich behauptet wird. Vielmehr müssen auch Tatsachen dargelegt werden, die die Annahme des Geheimhaltungsgrundes rechtfertigen können. Eine Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbsposition hat die Beklagte jedoch nicht darlegen können. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Fiskalische Interessen

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