Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Bremen am 24. August 2011
1 B 198/11
Auf die Tätigkeit der Wahlvorstände findet das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung, da sie keine funktionale Verwaltungsqualität besitzt. Der Wahlleiter kann davon unabhängig nach pflichtgemäßem Ermessen Einsicht in die Wahlniederschriften gewähren, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das Oberverwaltungsgericht bejaht das Vorliegen eines berechtigten Interesses und geht nicht davon aus, dass die Einsichtnahme Dritter in die Niederschriften der Wahlvorstände mit Anlagen das Wahlgeheimnis berührt. Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften