Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.
Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.
Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte
Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.
Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 8. Mai 2002
21 E 349/02
Für ein Auskunftsverlangen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 23. Mai 2011
8 B 1729/10
Das Oberverwaltungsgericht hebt die Entscheidung der Vorinstanz zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Bescheid über die Gewährung von Einsicht in Unterlagen, die Umweltinformationen enthalten, auf. Hintergrund ist ein Skandal um die Umweltbelastung durch eine Abfallbehandlungsanlage. Angesichts der Aktualität der begehrten Unterlage käme eine Informationsgewährung nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu spät. Im Hinblick auf das möglicherweise entgegenstehende Interesse des betroffenen Unternehmens legt das Oberverwaltungsgericht zudem Zweifel am Vorliegen etwaiger Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse dar. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Prozessuales
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 27. Juni 2007
8 B 922/07
Der Eilantrag ist nicht - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - schon deshalb unzulässig, weil er nicht hinreichend bestimmt ist. Bei Streitigkeiten um die Einsicht in bislang unbekannte Unterlagen kann ein gesetzlicher Informationszugangsanspruch nicht vollständig leerlaufen, weil dem Antragsteller die genaue Bezeichnung einzelner Unterlagen abverlangt wird. Es genügt, wenn er sein Zugangsbegehren im Rahmen des ihm Möglichen umschreibt. Das Oberverwaltungsgericht stellt dennoch fest, dass die Voraussetzungen für eine einstweiligen Anordnung wegen der ansonsten eintretenden Vorwegnahme der Hauptsache fehlen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: