Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 17. Mai 2017
1 K 1802/16
Die Entscheidung über ein Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg (LIFG) erfüllt alle Voraussetzungen eines Verwaltungsakts nach § 35 Satz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Informationen, die nicht verkörpert sind, wie beispielsweise das Wissen oder die Erinnerungen eines Behördenmitarbeiters oder eines Gemeinderatsmitglieds, stellen keine Aufzeichnung und damit auch keine Information i. S. v. § 3 Nr. 3 LIFG dar. Der Informationsberechtigte muss die begehrte Information so konkret und zumindest bestimmbar bezeichnen, wie es ihm nach seinem Horizont und seinem Kenntnisstand möglich ist. (Quelle: LDA Brandenburg)
Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung Bestimmtheit des Antrags Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit