Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 23. Januar 2008

7 E 3280/06

Die Klägerin begehrte gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Zugang zu Informationen aus einem Verfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen Pflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende, abstrakt gegebene nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Beklagten nicht ausreicht, um den Informationszugang zu verweigern. Die im Wertpapierhandelsgesetz enthaltene Verschwiegenheitspflicht bezweckt die Wahrung der berechtigten Interessen der beaufsichtigten Institute und ihrer Kunden. Der Anwendungsbereich dieser Vorschriften erfasst aber nicht sämtliche Erkenntnisse, die bei der Beklagten im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit anfallen. Tatsachen, deren Geheimhaltung allein im Interesse der Beklagten liegen, werden von der Verschwiegenheitspflicht des Wertpapierhandelsgesetzes (oder auch des Gesetzes über das Kreditwesen) nicht erfasst. Der Informationsanspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes besteht zudem auch dann, wenn die Geheimhaltung nach Wertpapierhandelsgesetz nicht oder nicht mehr geboten ist. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von personenbezogenen Daten ist zu gewährleisten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Urheberrecht Aufsichtsaufgaben

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: