Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 23. Januar 2008

7 E 1487/07(3)

Eine Behörde muss zwar auch dezentral vorhandene Informationen für einen Antragsteller zusammenstellen, ist aber nicht verpflichtet, inhaltliche Fragen im Zusammenhang mit diesen Unterlagen (hier: Rechtsfragen) zu klären. Ein entsprechender Antrag richtet sich auf Informationen, die bei der Behörde nicht vorhanden sind und erfüllt die Voraussetzungen der Bestimmtheit und Bestimmbarkeit nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Aussonderungen Bestimmtheit des Antrags

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 13. Januar 2011

7 K 2127/10.F

Die beklagte Berufsgenossenschaft ist eine Bundeseinrichtung, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und unterliegt damit dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Eine Auskunfterteilung über die Beitragserhebung bei einer Insolvenzschuldnerin kann sie ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bewerkstelligen. Die Annahme, mit der begehrten Information könne möglicherweise erst die Voraussetzung für eine Insolvenzanfechtungsklage geschaffen werden, fällt nicht unter die eng auszulegenden Schranken des Informationsfreiheitsgesetzes. Auch die Wahrung eines Sozialgeheimnisses ist nicht einschlägig, da es sich um Informationen über eine juristische Person handelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Auskunftserteilung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Schutz besonderer Verfahren

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: