Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
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Bayerisches Pressegesetz (BayPrG)
Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 13. August 2004
BAY VGH 7 CE 04.1601 2004 LPG
Informationsinteresse der Öffentlichkeit hängt maßgeblich von der Aktualität der Berichterstattung ab, weshalb die Presse zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine zeitnahe Informationsbeschaffung angewiesen ist. Konkrete Begründungen zur Entscheidung in einem bestimmten Einstellungsverfahren unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, so dass insofern kein Auskunftsrecht der Presse besteht. Ein Auskunftsanspruch der Presse entfällt nicht dadurch, dass die auskunftspflichtige Stelle die erfragten Informationen anderweitig veröffentlicht.
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