Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 29. Januar 2003

1 L 269/03

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung ab, dem Antragsteller vorläufig die Beschlussvorlagen für eine Sitzung der Bezirksvertretung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zur Verfügung zu stellen. Das Informationsfreiheitsgesetz enthält keinen zwingenden Anspruch auf die Herausgabe von Unterlagen in Form einer Ablichtung. Auch andere Rechtsgrundlagen (z.B. Landespressegesetz, Gemeindeordnung) enthalten einen solchen Anspruch nicht. Der Antrag scheitert auch am Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache sowie der nicht erkennbaren Eilbedürftigkeit. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Fotokopien

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 27. Mai 2008

26 L 845/08

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Eilantrag auf Herausgabe von Fotokopien über Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung vor dem Hintergrund einer Betriebsverlagerung ab. Dies stützt es auf das Informationsfreiheitsgesetz, das einen Anspruch lediglich für natürliche, nicht aber, wie vorliegend, für juristische Personen vorsieht. Dies gilt auch, wenn eine natürliche Person von einer juristischen Person lediglich vorgeschoben wird, um an behördliche Informationen zu gelangen (Strohmann). In diesem Fall ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung Fotokopien

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 21. August 2008

8 B 913/08

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das einen Anspruch auf Herausgabe von Fotokopien an einen Journalisten abgelehnt hatte. Inhalt der Unterlagen sind Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung vor dem Hintergrund einer Betriebsverlagerung. Ob ein Anspruch aus dem Pressegesetz oder aus dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, lässt das Gericht offen: Nach dem Pressegesetz besteht er nicht, da die Auskunft die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens gefährden könnte. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts scheitert der Antrag auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes aber nicht schon daran, dass er als nicht von einer natürlichen Person gestellt anzusehen ist (Strohmann). Es ist unerheblich, ob der Antragsteller die Weitergabe der Information an eine juristische Person beabsichtigt. Wollte man auf diesen Umstand abstellen, liefe dies der gesetzgeberischen Intention des voraussetzungslosen Informationszugangsanspruchs entgegen. Allerdings steht ein Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes (Beeinträchtigung des Erfolgs bevorstehender behördlicher Maßnahmen) der Herausgabe entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Fotokopien

Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)

Beschluss: Verwaltungsgericht Magdeburg am 13. November 2009

3 B 307/09

Ein Anspruch auf einstweilige Anordnung der Offenlegung des Entwurfs eines als Kopie des Originals bereits herausgegebenen Schreibens besteht nicht. Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt sieht zudem keine Verpflichtung vor, die an eine andere Stelle zurückgereichten Unterlagen zwecks Einsichtnahme zurückzuholen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Entwürfe oder Vorarbeiten Fotokopien

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