Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 8. Januar 2014

10 A 11064/13

Das Gericht bestätigt die Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils und lehnt die Zulassung der Berufung ab. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass dem Zugang des Klägers zu Leasingverträgen zwischen einer Stadt und einem Unternehmen über den Dienstwagen des Bürgermeisters ein Geschäftsgeheimnis des Unternehmens entgegensteht. Die einzelnen Vertragsbestandteile von Leasingverträgen über den Kauf von Dienstwagen sind als Geschäftsgeheimnis geschützt. Das Unternehmen hat nachteilige Wirkungen im Wettbewerb nachvollziehbar und plausibel dargetan, so dass der erforderliche Grad an Überzeugungsgewissheit von der erforderlichen Wettbewerbsrelevanz der begehrten Information beim Verwaltungsgericht vorlag. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 13. Februar 2013

6 B 10035/13

Es bestehen Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Regelung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs zur Veröffentlichung von Informationen mit Unionsrecht (EG-Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit - BasisVO). Die Gefahr der schwerwiegenden Beeinträchtigung des Betroffenen durch die Veröffentlichung der Informationen überwiegt gegenwärtig das Interesse der Allgemeinheit an der Information über in der Vergangenheit festgestellte Hygienemängel. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Veröffentlichung von Informationen

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: