Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Verwaltungsgericht Regensburg am 21. Dezember 2012

5 E 12.1897

Das Gericht untersagt im Wege der einstweiligen Anordnung die Veröffentlichung von Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße einer Speisegaststätte im Internet. Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Veröffentlichung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch liegen nicht vor. Nicht von der Befugnisnorm zur Veröffentlichung gedeckt sind Angaben, bei denen nicht ersichtlich ist, auf welche Lebensmittel/Futtermittel sie sich beziehen. Es bedarf näherer Ausführungen, ob mit hinreichender Sicherheit die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350,00 Euro zu erwarten ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Verwaltungsgericht Regensburg am 21. Dezember 2012

5 E 12.1895

Das Gericht untersagt im Wege der einstweiligen Anordnung die Veröffentlichung von Informationen über Verstöße eines Gaststättenbetriebs auf einer Liste des Bayrischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Internet. Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Veröffentlichung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch liegen nicht vor, da der Bezug zu konkreten Lebensmitteln fehlt. Es bedarf näherer Ausführungen, warum Mängel als schwerwiegend einzustufen sind und ob mit hinreichender Sicherheit die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350,00 Euro zu erwarten ist. Die erforderliche Anhörung muss sich auf die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen (konkret betroffene Lebensmittel) beziehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

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