Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 1. September 2022

10 C 5.21

Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Entscheidung der Vorinstanz im Revisionsverfahren auf und verweist die Sache dorthin zurück. Zur Bewertung des Schutzbedarfs von Namen und Kontaktdaten niederrangiger Amtsträger sowie Behördenexterner bedarf es einer tatsächlichen, einzelfallbezogenen Feststellung, ob durch deren Offenbarung Interessen der Betroffenen erheblich beeinträchtigt werden. Soweit es daran fehlt, räumt der Gesetzgeber dem Bekanntgabeinteresse generell Vorrang ein. Das allgemeine Risiko, dass zugänglich gemachte Daten Verbreitung im Internet finden könnten, genügt allein nicht, um eine erhebliche Beeinträchtigung von Betroffeneninteressen festzustellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 18. Januar 2022

11 K 1571/20

Eine Universität hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben in Bezug auf die Bestellung eines späteren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten zum Honorarprofessor. Das Gericht bestätigt den Anspruch auf Zugang zu den Namen der bestellten Gutachter auch ohne deren Einwilligung. Ein Zugang zu den Gutachten selbst wurde verneint, da die Wissenschaftsfreiheit betroffen sei und somit die Ausnahme nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg greife. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: