Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 24. November 2017

15 A 690/16

Das Oberverwaltungsgericht ändert das Teilurteil der Vorinstanz. Es stellt fest, dass die Vorlage von Genehmigungsunterlagen (es geht um einen landschaftspflegerischen Begleitplan sowie um ein Vogel- und ein Fledermausbestandsgutachten) in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren keine (Erst-)Veröffentlichung darstellt. Die Klägerinnen mussten hier nicht mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung rechnen. Die Zustimmung, dass mit der Antragstellung zugleich der Öffentlichkeit der Zugang zu dem Genehmigungsantrag und zu den Antragsunterlagen eröffnet werden soll, wird mit dem Genehmigungsantrag als solchem weder ausdrücklich noch konkludent erteilt. Infolgedessen greift die Gewährung eines Informationszugangs in das (Erst‑)Veröffentlichungsrecht der Klägerinnen ein. Urheberrechtlich geschützt ist gerade der Inhalt der Gutachten, nicht nur deren Form. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 18. Oktober 2017

15 A 530/16

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Das Votum des Berichterstatters einer Beschlussabteilung des Bundeskartellamts unterliegt auch nach Ergehen der Entscheidung dem Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen, wenn die Herausgabe geeignet ist, diese zu beeinträchtigen. Eine sachgerechte und möglichst qualitätsvolle kartellrechtliche Entscheidung hat zur Vorbedingung, dass sie in ihrer Entstehung rein intern ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 5. Mai 2017

15 A 1578/15

Das Oberverwaltungsgericht ändert das angefochtene Urteil der Vorinstanz über die Einsicht in die Akten des Verteidigungsministeriums zu dem ehemaligen Soldaten und NSU-Mitglied Uwe Mundlos teilweise; somit sind Teile der Unterlagen offen zu legen. Zwar erstreckt sich die Bereichsausnahme der Nachrichtendienste vom Anspruch auf Informationszugang auch auf die dem Verteidigungsministerium vorliegenden Unterlagen des Militärischen Abschirmdienstes. Auch verhindert eine spezialgesetzliche Geheimhaltungsvorschrift den Zugang zu Disziplinarakten. Bezüglich der übrigen streitgegenständlichen Personalakten steht der Offenlegung aber kein Ausnahmetatbestand entgegen: Die Ausnahme von Verschlusssachen greift nicht, da deren materielle Geheimhaltungsbedürftigkeit zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung nicht ersichtlich ist. Die Durchführung des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages erfüllt nicht die Voraussetzungen von Gerichts- und bestimmten Verwaltungsverfahren, deren Durchführung durch das Informationsfreiheitsgesetz geschützt ist. Nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr erkennt das Oberverwaltungsgericht zudem nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Personenbezogene Daten Schutz besonderer Verfahren Sicherheitsaspekte Verteidigung

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: