Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 14. Juli 2016

12 B 24.15

Es besteht kein Anspruch auf Informationszugang hinsichtlich der amtlichen Durchwahlnummern und der dienstlichen E-Mail-Adressen der richterlichen Bediensteten des Sozialgerichts Berlin. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist auf Gerichte nur anwendbar, soweit diese Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Dieser Tätigkeitsbereich liegt in Bezug auf die begehrten Kontaktdaten der Richterinnen und Richter, die Rechtsprechungsaufgaben wahrnehmen, nicht vor. In Bezug auf nichtrichterliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht ebenfalls kein Informationszugangsanspruch, weil das Informationsinteresse des Klägers den Schutz der personenbezogenen Daten der Gerichtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter nicht überwiegt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Personenbezogene Daten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Europäische Menschenrechtskonvention, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 16. Juni 2016

3 K 4229/15

Informationen in Zusammenhang mit dem Weisungsverhältnis zwischen dem Bundesjustizministerium und dem Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes, wenn sie dem Bereich der Strafrechtspflege zuzuordnen sind. Das Urteil enthält auch Ausführungen zu einem möglichen Informationsanspruch presseähnlicher Nichtregierungsorganisationen auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Strafverfolgung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 14. April 2016

7 C 12.14

Auch solche Informationen, die eine Behörde von sich aus veröffentlicht und damit allgemein zugänglich macht, unterfallen der Anwendbarkeit des Informationsweiterverwendungsgesetzes, und zwar ohne dass daran ein individueller Informationszugangsanspruch auf der Grundlage beispielsweise eines Informationsfreiheitsgesetzes bestehen muss. Konkret geht es um Ausschreibungstexte für öffentliche Aufträge, die von der zuständigen Stelle über eine von Dritten betriebene Vergabeplattform im Internet veröffentlicht werden. Die Texte müssen im Ergebnis des Urteils allen Interessenten unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: