Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Potsdam am 30. November 2016

9 K 2210/15

Unterlagen, die aus einem Verfahren nach § 55 Absatz 1 Sätze 10 ff. Kommunalverfassung des Landes Brandenburg resultieren, fallen unter den Ausnahmetatbestand zum Schutz von Aufsichtsakten. Die genannte Norm gibt der Kommunalaufsichtsbehörde die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer kommunalen Entscheidung auf - dies ist der Sache nach mit einer Rechtsaufsicht vergleichbar . Es handelt sich also um eine Aufsicht über eine andere Stelle im Sinne der Ausnahme. Der Schutz von Aufsichtsakten dauert auch nach Verfahrensabschluss noch an. Der Anwendungsbereich des Akteneinsichtsrechts wird durch die Ausklammerung der staatlichen Aufsicht nicht in unzulässiger Weise beschränkt. Allerdings kann Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen dennoch gewährt werden, sofern ein berechtigtes Interesse substantiiert geltend gemacht wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Aufsichtsaufgaben

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