Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 27. November 2014

7 C 20.12

Die Vorinstanzen hatten den im Informationsfreiheitsgesetz geregelten Ausschlussgrund des Schutzes mandatsbezogener Informationen heranzogen, um einen Anspruch auf Zugang zu Informationen über den Sachleistungskonsum der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu verneinen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt diese Entscheidung, soweit sie sich auf die Namensnennung der einzelnen Abgeordneten erstreckt. Es verpflichtet aber den Deutschen Bundestag, Auskunft zu bestimmten Fragen nach der Verwendung der Sachmittelpauschale zu erteilen, soweit sich diese Angaben auf die Gesamtheit der Mandatare beziehen. Im vorliegenden Verfahren ging es um den Erwerb von iPods. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Aussonderungen Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 27. November 2014

7 C 12.13

In der Frage des Informationszugangs zu Verkaufsakten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weist das Bundesverwaltungsgericht die Revision als unbegründet zurück. Auch wenn sich beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrags die Behörde und der Käufer auf der Ebene der Gleichordnung gegenüberstehen, unterliegt die Behörde öffentlich-rechtlichen Bindungen und damit auch dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz vor einer Beeinträchtigung der fiskalischen Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr setzt voraus, dass diese Beeinträchtigung von einem gewissem Gewicht ist. Würde bereits jede noch so geringe Beeinträchtigung ausreichen, um den Informationszugang zu verweigern, käme dies einer im Gesetz nicht vorgesehenen Bereichsausnahme gleich. Es ist auch nicht ersichtlich, warum das Kontrollbedürfnis gegenüber dem Staat bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr geringer als bei hoheitlichem Handeln sein sollte. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Internationale Beziehungen Fiskalische Interessen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 27. November 2014

7 C 19.12

Die Vorinstanzen hatten den im Informationsfreiheitsgesetz geregelten Ausschlussgrund des Schutzes mandatsbezogener Informationen heranzogen, um einen Anspruch auf Zugang zu Informationen über den Sachleistungskonsum der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu verneinen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt diese Entscheidung, soweit sie sich auf die Namensnennung der einzelnen Abgeordneten erstreckt. Es verpflichtet aber den Deutschen Bundestag, Auskunft zu bestimmten Fragen nach der Verwendung der Sachmittelpauschale zu erteilen, soweit sich diese Angaben auf die Gesamtheit der Mandatare beziehen. Im vorliegenden Verfahren ging es um den Erwerb von Montblanc-Füllern und Digitalkameras. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Aussonderungen Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

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