Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 26. September 2013

13 K 1541/11

Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu den von der informationspflichtigen Stelle geschwärzten Teilen eines Gutachten zur Bewertung der Ehrwürdigkeit ehemaliger Mitarbeiter eines Bundesministeriums im Hinblick auf die Zeit des Nationalsozialismus. Die Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten steht dem entgegen; außerdem greift der absolute Ausschlussgrund des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten, soweit sie mit dem Dienst- oder Amtsverhältnis der Bediensteten in Zusammenhang stehen. Dies gilt auch für Daten jener ehemaliger Bedienster, die bereits verstorben sind (postmortaler Achtungsanspruch). Allerdings sind die Betroffenen bzw. Angehörigen vom Ministerium um Einwilligung zu bitten. Da eine solche Anhörung nicht stattgefunden hat, verpflichtet das Verwaltungsgericht das Bundesministerium, sie durchzuführen und den Kläger anschließend neu zu bescheiden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Personenbezogene Daten

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: