Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 20. März 2012

12 B 27.11

Das Bundeskanzleramt ist verpflichtet, Zugang zu der Gästeliste der Bundeskanzlerin anlässlich der von ihr veranstalteten Geburtstagsfeier für den Vorstandsvorsitzenden einer Bank sowie zu weiteren Informationen in diesem Zusammenhang zu gewähren. Mit der Annahme der Einladung sind die Gäste in einen Bereich des öffentlichen Meinungsaustauschs eingetreten, der nicht dem Kernbereich ihrer geschützten Privatsphäre zuzurechnen ist; das Einsichtsinteresse ist höher zu bewerten als das Geheimhaltungsinteresse der Betroffenen. Die Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes zur Ablehnung der Einsichtnahme in den Terminkalender der Bundeskanzlerin zum Zweck des Schutzes vor nachteiligen Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit liegen vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 26. September 2012

20 K 3636/09

Das Verwaltungsgericht bestätigt die Ablehnung des Antrags auf Zugang zu Informationen der Senatskanzlei über Scientology, soweit aus den Informationen Rückschlüsse auf die entsprechende Zusammenarbeit auf Bund-Länder-Ebene gezogen werden können, welche diese Zusammenarbeit nicht unerheblich gefährden würden. Auf den Inhalt einzelner Unterlagen kommt es dabei nicht an. Die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Umgang mit Scientology gehört zu den vom Gesetz geschützten Formen des kooperativen Regierungshandelns. Der Geheimhaltungsbedarf ergibt sich aber nicht aus dem Ausnahmetatbestand des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der inneren Sicherheit, da die Senatskanzlei keine Sicherheitsbehörde ist. Das Urteil enthält zudem eine Begründung für den Verzicht auf die Beiziehung der unter Verschluss gehaltenen Aktenteile. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Sicherheitsaspekte Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 26. Juli 2012

13 K 1512/11

Das Verwaltungsgericht Köln verurteilt den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Herausgabe von Verwaltungsvorgängen betreffend ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Filmförderungsgesetzes - mit Ausnahme von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut der Vertraulichkeit von Beratungen bzw. des exekutiven Kernbereichs waren in Bezug auf die streitgegenständlichen Kabinettvorlagen nicht nachvollziehbar belegt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: