Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 4. Mai 2012

T-529/09

Streitgegenstand war ein Rechtsgutachten des juristischen Dienstes des Rates der Europäischen Union zu Verhandlungen über die Weitergabe von Bankdaten an amerikanische Behörden vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung. Der Rat verweigerte den Informationszugang vor allem mit dem Argument, es falle unter den Ausnahmetatbestand zum Schutz internationaler Beziehungen, da die Verhandlungsposition der Europäischen Union bei Bekanntwerden des Dokuments geschwächt werden könne. Der Schutz der Rechtsberatung würde zudem beeinträchtigt. Die letztgenannte Auffassung teilt das Gericht nicht. Das öffentliche Interesse an der Transparenz des Entscheidungsprozesses würde vielmehr ins Leere laufen, wenn seine Berücksichtigung auf den Fall beschränkt wäre, dass der Entscheidungsprozess abgeschlossen ist. Die Notwendigkeit, Informationen zurückzuhalten, die geeignet sind, die von der Union verfolgten strategischen Verhandlungsziele zu beeinträchtigen, akzeptiert das Gericht jedoch. Es erklärt die Ablehnungsentscheidung teilweise für nichtig und stellt es in das Ermessen des Rates, jene Teile der Unterlagen anzugeben, die unter die entsprechenden Ausnahmeregelungen fallen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Internationale Beziehungen

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