Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Urteil: Verwaltungsgericht Koblenz am 1. Februar 2012

5 K 424/11

Das Bundesarchivgesetz ist ein das Informationsfreiheitsgesetz verdrängendes Spezialgesetz. Das Informationsfreiheitsgesetz greift damit nicht gegenüber dem Bundesarchiv. Ein Einsichtsanspruch erstreckt sich grundsätzlich lediglich auf solche amtlichen Informationen, die tatsächlich bei der Behörde vorhanden sind. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine generelle Verpflichtung der Behörde, nicht vorhandene Akten zu beschaffen. Der Anspruch auf Akteneinsicht aus dem Bundesarchivgesetz bezieht sich nur auf Archivgut im Besitz des Bundesarchivs. Das Bundesarchiv muss zumindest über einen rechtlich durchsetzbaren Herausgabeanspruch gegen den Besitzer der archivwürdigen Unterlagen verfügen. Aus Art. 5 Abs.1 Satz 2 Grundgesetz ergibt sich zwar das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen zu informieren, aber kein Leistungsrecht auf die Beschaffung von Informationsquellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Durchführung des Antragsverfahrens Konkurrierende Rechtsvorschriften

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: