Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 2. Mai 2009

2 A 68.08

Das Gericht weist einen Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der Klage ab. Auf Grundlage des Gesetzes über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin sei es zulässig, die Übersendung von Kopien von der Vorauszahlung der hierfür vermutlich entstehenden Gebühr abhängig zu machen. Die (negativen) Erfahrungen der Behörde mit dem Antragsteller als Gebührenschuldner reichten als Begründung für die Erhebung des Vorschusses aus. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Kosten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 7. Mai 2009

7 L 676/09.F (V)

Ein Journalist begehrte vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise Einsicht in Akten der Bankenaufsicht zur Überprüfung bestimmter Kreditinstitute. Um die Öffentlichkeit aktuell unterrichten zu können, stellte er nach vorangegangener Ablehnung seines Begehrens einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Offenlegung der Unterlagen. Der Antrag wird vom Verwaltungsgericht unter Verweis auf die nicht mehr rückgängig zu machende Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung abgelehnt. Dem Antrag steht auch entgegen, dass das Anliegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird. Außerdem enthält der Beschluss Ausführungen zur Auslegung des Begriffs des "deutlich höheren Verwaltungsaufwands" im Zusammenhang mit der Art und Weise der Informationserteilung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aussonderungen Prozessuales

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: