Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Beschluss: Verwaltungsgericht Arnsberg am 12. Juni 2006
12 L 502/06
Die Korrespondenz einer öffentlichen Stelle mit dem von ihr beauftragten Rechtsanwalt unterfällt dem Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen zum Schutz des behördlichen Willensbildungsprozesses. Unerheblich ist, dass der Rechtsanwalt nicht eine öffentliche Stelle ist, da sich der Inhalt des Schriftverkehrs auf die behördliche Willensbildung bezieht. Zudem ist der Rechtsanwalt, der auch Prozessbevollmächtigter der öffentlichen Stelle in einem Amtshaftungsprozess ist, dem Lager der öffentlichen Stelle zuzurechnen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Verwaltungsgericht Arnsberg am 2. November 2006
12 K 221/06
Im Zuge der Bewilligung der von der Klägerin beantragten Prozesskostenhilfe stellt das Gericht Indizien fest, dass das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen im Grundsatz auch die Industrie- und Handelskammer erfasst. (Quelle: LDA Brandenburg)