Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 30. September 2010

13 K 676/09

Das Verwaltungsgericht verpflichtet das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit zu einer weitgehenden Herausgabe von Berichten über die Prüfung von Zuwendungen an verschiedene Organisationen zur Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben. Es stellt fest, dass die Bewilligung von Zuwendungen eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit darstellt, die zuwendungsrechtliche Erfolgskontrolle im Gegensatz zur Prüfung durch den Bundesrechnungshof keine externe Finanzkontrolle ist, und die vom Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen als Voraussetzung geforderten "nachteiligen Auswirkungen" nicht pauschal, sondern auf den Einzelfall bezogen darzulegen sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 25. November 2005

27 K 6171/03

Der verfahrensrechtliche Einsichtsanspruch Beteiligter schließt deren Akteneinsichtsrecht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nicht aus. Vielmehr kann ein am Verwaltungsverfahren Beteiligter bei Fehlen des vom Verwaltungsverfahrensrecht geforderten rechtlichen Interesses auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht begehren. Zwar dürften auch in den in Rede stehenden Bauakten personenbezogene Daten enthalten sein; ob hierzu allerdings ein Bauantrag gehört, erscheint fraglich. Diese Frage kann aber dahinstehen, da ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Informationen vorliegt und die Preisgabe auch der in den Baudaten vorhandenen personenbezogenen Daten ausnahmsweise zulässig ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 22. September 2014

13 K 4674/13

Gegenüber der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien besteht ein Anspruch auf Herausgabe einer analog nutzbaren Kopie eines indizierten Videofilms. Eine amtliche Aufzeichnung liegt auch vor, wenn die Information der Behörde von einem Dritten zum Zweck ihrer Aufgabenerfüllung - hier die Einstufung des Filmmaterials als jugendgefährdend - übermittelt wurde. Das Urheberrecht steht der Herausgabe der Kopie ausnahmsweise nicht entgegen. Bei dem Film handelt es sich zwar um ein urheberrechtlich geschütztes Werk und die Überlassung der Kopie stellt auch ein Vervielfältigen und Verbreiten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar. Doch ist es nach diesem Gesetz zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen zu lassen, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt und eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet. Eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch liegt auch dann vor, wenn die Kopie auf Veranlassung des Antragstellers von der Behörde hergestellt wird. Belange des Jugendschutzes werden durch die Abgabe eines indizierten Films an einen Erwachsenen nicht berührt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Urheberrecht Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

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