Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 13. Oktober 2020

10 C 23.19

Das Bundesverwaltungsgericht hält den differenzierten Gebührenrahmen der Informationsgebührenverordnung für ausreichend, um das Verbot einer abschreckenden Gebührenerhebung umzusetzen. Die Gebührenhöhe kann solange unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bestimmt werden, wie der Gebührenrahmen nicht überschritten wird. Im Falle eines umfangreicheren Verwaltungsaufwands wird der sich ergebende Betrag am oberen Gebührenrand gekappt. Im Rahmen der Sprungrevision lehnt das Bundesverwaltungsgericht damit die Klage gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ab. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 2. Oktober 2020

4 LA 141/18

Das Oberverwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens sowie Anträge auf Zulassung der Berufung ab. Damit wird die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig, nach der die beklagte Behörde verpflichtet ist, dem Kläger, einem Umweltverein, Akteneinsicht in die Unterlagen zu einer Rückrufanordnung bestimmter Fahrzeuge eines Autoherstellers zu gewähren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 18. August 2020

13 K 4994/19

Beim Informationszugang im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauprojekten stellt das Gericht ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse fest. Das öffentliche Interesse überwiegt auch bei einem Nachteil für den Wettbewerb eines Unternehmens und Geheimhaltungsinteresse eines Dritten. Die Transparenz stellt bei sachgerechter Verwendung öffentlicher Gelder den Sinn und Zweck des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg dar. Vertragspartner der öffentlichen Hand (Verwaltung) setzen sich dem Risiko aus, dass Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 6. August 2020

10 S 1856/20

Es besteht kein Informationsfreiheitsanspruch nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) auf Erteilung einer anonymisierten Auskunft zu Gesundheitsangaben und Todesursachen, die sich aus den bei einem Landratsamt eingegangenen Todesbescheinigungen ergeben, die Verstorbene betreffen, bei denen ein Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion angenommen wird. § 22 Abs. 4 und 5 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg ist im Sinne des § 1 Abs. 3 LIFG eine Rechtsvorschrift, die den Zugang zu amtlichen Informationen vorrangig und abschließend regelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 25. Juni 2020

6 K 2060/20

Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 Absatz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg wirksam in Anspruch genommen werden kann. Der Festsetzung von Gebühren in Höhe von 1.500 EUR für die - hier erheblich eingeschränkte - Gewährung eines Informationszugangs nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz kommt sowohl abstrakt als auch individuell-konkret abschreckende Wirkung zu. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Cottbus am 22. Juni 2020

8 K 444/17

Auf einen Antrag zur Einsicht in die Verfahrensakten des Jugendamtes ist das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz zwar grundsätzlich anwendbar. Eine Regelung, die dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz als bereichsspezifische Regelung vorgeht und seine Anwendung von vorn herein ausschließt, ergibt sich insbesondere nicht aus § 25 Absatz 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch. Allerdings steht der Einsicht im Rahmen der Regelung des Gesetzes zum Schutz gesetzlicher Geheimhaltungspflichten das Weitergabeverbot des § 65 Absatz 1 Satz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch entgegen. Zudem liegt eine Einwilligung des Betroffenen nicht vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 17. Juni 2020

10 C 17.19

Im Gegensatz zur Vorinstanz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass es sich bei den Vorschriften des Parteiengesetzes über die Veröffentlichungs- und Berichtspflichten des Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Rechenschaftslegung der Parteien und der Entwicklung der Parteienfinanzen einen mit dem Informationszugangsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes identischen sachlichen Regelungsgegenstand handelt. Die spezielleren (abschließenden) Vorschriften des Parteiengesetzes verdrängen somit das allgemeinere Informationsfreiheitsgesetz. Informationen, die über das Parteiengesetz nicht zugänglich sind, können somit auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht herausgegeben werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Ablehnungsbegründung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Mecklenburg-Vorpommern)

Beschluss: Bundesfinanzhof am 16. Juni 2020

II B 65/19

Der Bundesfinanzhof weist eine Beschwerde gegen den Beschluss des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern zurück und bestätigt damit, dass der Verwaltungsrechtsweg und nicht der Finanzrechtsweg für Streitigkeiten eröffnet ist, die Ansprüche auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern betreffen. In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um den Antrag eines Insolvenzverwalters, der sich für Informationen über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners interessierte. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10. Juni 2020

12 B 1.19

In einem Streit um die Schwärzung personenbezogener Daten von Angaben zu Beschäftigten unterhalb der Referatsleiterebene in Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums stellt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fest, dass die Namen und Kontaktdaten niederrangiger Amtsträger sowie Behördenexterner wegen des Risikos einer Internetveröffentlichung im Rahmen der Interessenabwägung als schutzwürdig einzustufen sind. Die Berufung des Klägers wird damit zurückgewiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Freiburg am 4. Juni 2020

5 K 1473/20

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel, Einblick in die Totenscheine von an bzw. mit Corona verstorbenen Personen zu erhalten, ab. Es begründet dies mit einer entgegenstehenden, gegenüber dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg vorrangigen und abschließenden Regelung des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften